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In: Schriftenreihe des Europäischen Zentrums für Föderalismus-Forschung 28
In: Reihe Eurokolleg 11
World Affairs Online
In: Politikum: Analysen, Kontroversen, Bildung ; Vierteljahreszeitschrift, Band 8, Heft 4, S. 32-39
ISSN: 2701-1267
Die unbefriedigenden Zustände im Bildungswesen haben viel mit der föderalen Struktur des Landes zu tun. Grundsätzlich ist die Bildung Ländersache, aber in der Landespolitik haben die bundesgesetzlich definierten Aufgaben nach Art. 83 GG Priorität vor denen, für die die Länder selbst zuständig sind. Verschärft wird das Problem durch die Schuldenbremse, die den Ländern finanzielle Spielräume zur eigenständigen Politikgestaltung nimmt. Im Bereich der Hochschulen kommt hinzu, dass das Bereitstellen von Studienplätzen für viele Länder ein Verlustgeschäft darstellt, und es weitaus attraktiver ist, Absolventen aus anderen Ländern abzuwerben als selbst in Hochschulen zu investieren. ; The misery of education is related to the federal order. The German Länder as the weaker level of government are primarily responsible for education. Since they are constitutionally obliged to execute federal law, this obligation enjoys supremacy ove r the autonomous tasks of the Länder. When money is short, the Länder can cut expenditure in the field of their legislation only, not in the execution of federal law. That makes the expenditure on education vulnerable. Additionally, it is not very attractive for the Länder to i nvest in higher education. It is much cheaper to recruit university alumni from other Länder than to pay for their university education.
BASE
In: Gesellschaft, Wirtschaft, Politik: GWP ; Sozialwissenschaften für politische Bildung, Band 66, Heft 4, S. 479-488
ISSN: 2196-1654
In: Zeitschrift für Parlamentsfragen, Band 48, Heft 4, S. 764-772
Anfang Juni 2017 haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat das Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems beschlossen. Mit diesem Gesetz haben die Bundesländer wichtige Bestandteile ihrer föderalen Selbstbestimmung aufgegeben und den solidarischen Finanzausgleich aufgekündigt. Darüber hinaus weist das Gesetz erhebliche handwerkliche Mängel auf – insbesondere bezogen auf die Verfassungskonformität. ; The federal legislature has adopted a new system of intergovernmental fiscal relations from 2020 onwards which will change the federal structure of Germany considerably. In particular, the abolition of the horizontal equalisation among the Länder (Länderfinanzausgleich) and its replacement by an equalisation of fiscal power (Finanzkraftausgleich) within the distribution of the revenues of sales taxes changes the underlying structure of the German federal state fundamentally. The new legislation indicates this shift of the federal balance: the federation will take over the construction of motorways completely. Federal authorities also gain new powers in controlling the use of federal funds by the Länder. Instead of a balance of the federation and the Länder we will get a dominance of the federation.
BASE
In: Das Teilen beherrschen, S. 49-72
Dem Länderfinanzausgleich ist die Zerlegung der Ertragsteuern vorgeschaltet, um so erhebungstechnisch bedingte Verzerrungen des örtlichen Steueraufkommens zu korrigieren. Dieses Ziel wird, wie Wolfgang Renzsch zeigt, nur unzureichend erreicht. Tatsächlich werden einige Länder bei der Zerlegung benachteiligt, andere privilegiert. Dadurch wird das Ergebnis des Länderfinanzausgleichs in signifikanter Weise zum Nachteile einiger Länder beeinflusst. ; The local breakdown of the German Länder shares of tax revenues is hardly considered as a political or legal problem. Its purpose is to correct the results of the technical procedures of tax collection in order to distribute the revenues among the Länder according to their economic strength. This objective is hardly achieved. On the contrary, the shortcomings of the breakdown considerably ntensify the problems of fi scal equalisation among the Länder. The question has to be raised whether or not the breakdown of revenues according to their 'true' local origin is still appropriate within a highly integrated economy.
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In: Zeitschrift für Politikwissenschaft: ZPol = Journal of political science, Band 23, Heft 1, S. 117-136
ISSN: 1430-6387
In: Zeitschrift für Politikwissenschaft, Band 23, Heft 1, S. 117-135
In: Politikberatung in Verfassungsreformen: Erträge des Symposiums des Dimitri-Tsatsos-Instituts für Europäische Verfassungswissenschaften an der FernUniversität in Hagen am 24. September 2010, S. 123-127
Bezug nehmend auf eigene Erfahrungen auf dem Feld der Politikberatung zeigt der Verfasser, dass sie sich stets an den Interessen der Auftraggeber ausgerichtet. Anderes wäre auch überraschend gewesen. Dadurch, dass die Auftraggeber sich die zu Beauftragenden nach deren publizierten Sichtweisen auswählen, entstehen im Regelfall keine Friktionen zwischen wissenschaftlichem Anspruch von Beratern und Gutachtern einerseits und den Interessen der Auftraggeber. Zugleich hebt er hervor, dass er nicht erlebt hat, aufgefordert zu sein, Texte im Interesse eines Auftraggebers zu ändern. Der Gutachter schwebt aber auch hier nicht in einem interessensfreien Raum der Wissenschaft. (ICB2)